Der Digitale Brief: Wie Behörden nachweisbar digital zustellen

Von ePost
6 Min
11. September 2026

Briefe, Rechnungen, Mahnungen, Verfügungen: Behörden verschicken täglich Dokumente, die ankommen müssen – nachweisbar und sicher. Seit dem 1. April 2026 ist der Digitale Brief Teil der postalischen Grundversorgung: Die Änderung der Postverordnung ist an diesem Datum in Kraft getreten. Der Digitale Brief  von ePost macht aus diesem Rahmen einen konkreten Zustellkanal – einen, der physische und digitale Post verbindet und den Empfängerinnen und Empfängern die Wahl lässt.

Was der Digitale Brief konkret leistet

Sie liefern Ihre Dokumente digital auf die ePost-Kommunikationsplattform ein. ePost übernimmt die Zustellung automatisch – auf Basis der postalischen Adresse, ohne dass Sie eine E-Mail-Adresse, eine ID oder ein Einverständnis der Empfängerin oder des Empfängers einholen müssen. Je nach Präferenz erfolgt die Zustellung digital in die Post-App oder physisch als klassischer Brief, inklusive Druck, Kuvertierung und Frankierung. Der Druck läuft in Schweizer Druckzentren der Post. Ein Einlieferungsweg, zwei Ausgabekanäle – die Wahl trifft die Bevölkerung.

Alles zum Digitalen Brief

Die Empfängerinnen und Empfänger sind schon da: Ein wachsender Teil der Bevölkerung empfängt Post digital in der Post-App, und die Zahl der verifizierten Adressen nimmt stetig zu. Sie müssen nicht wissen, wer davon dazugehört – ePost prüft die digitale Erreichbarkeit im Moment der Zustellung und stellt entsprechend digital oder physisch zu.

Kein E-Mail-Ersatz, sondern ein verifizierter Kanal

Der Digitale Brief ist ausdrücklich kein E-Mail-Ersatz. Absenderin, Absender, Empfängerin und Empfänger sind verifiziert – es sind jene Personen, die an der angegebenen Postadresse wohnen. Das verunmöglicht anonyme Betrugsversuche wie Phishing. Ein geregeltes elektronisches Siegel nach ZertES stellt sicher, dass der Brief echt und unverändert ist, ein qualifizierter Zeitstempel belegt den Annahmezeitpunkt. Eine gewöhnliche E-Mail leistet das nicht.

Weiterführende Infos zu diesem Thema: Digitaler Brief vs. E-Mail – Entscheidungshilfe für Behörden.

Drei Zustelloptionen – analog zur physischen Welt

Wie im physischen Versand wählen Sie pro Sendung die passende Nachweisstufe:

Zustelloption Wofür Vergleichbar mit
ePost Standard Täglicher Versand mit digitalem Nachweis (Zeitstempel, Zustellbestätigung) Normaler Brief
ePost Plus Nachweispflichtige Sendungen   zusätzlich mit Abruf-/Nicht-Abruf-Bestätigung nach sieben Tagen A-Post Plus
ePost Einschreiben

Digitales Einschreiben mit Personenidentifizierung und Zustellnachweis

Einschreiben

 

Gerichts- und Betreibungsurkunden werden weiterhin physisch zugestellt, wo das Recht es vorschreibt.

Sie wissen nicht, welche Zustellung wann gewählt werden soll? Hier erklären wir es im Detail.

Drei Einsatzmodelle – passend für jeden Behördentyp

ePost SmartSend – der einfachste Einstieg

  • Dokumente über das Webportal hochladen – bis zu 1’000 pro Auftrag, ganz ohne technische Integration
  • Zustellung wahlweise digital, physisch oder via eBill
  • Vorlagen für wiederkehrende Versände speicherbar
  • Ideal, um die Plattform ohne grosses IT-Projekt auszuprobieren

Weiterführender Artikel:

 

ePost oneAPI – direkt aus Ihren Fachlösungen

  • Direkte Systemanbindung aus ERP, HR-, Billing- oder Lohnsystemen
  • Automatisierte Prozesse wie Lohnabrechnungen, Gebührenrechnungen oder Verfügungen
  • Skalierbar bis zu grossen Strukturen wie Kantonen – System für System anbindbar
  • Über eine Schnittstelle auch physischer Versand, SMS und E-Mail

Weiterführende Artikel:

 

ePost Communities – für die informelle Kommunikation

  • Für kurze, informelle Mitteilungen an die Bevölkerung: Baustellenfortschritte, Abstimmungsinfos, Öffnungszeiten, Quartiernachrichten
  • Einzelchats, Gruppenchats sowie öffentliche und private Kanäle; RSS-Feeds lassen sich automatisch einbinden
  • Datenschutzkonform nach Schweizer DSG, Daten in der Schweiz
  • Ergänzt die formelle Briefkommunikation – ersetzt sie nicht

White-Label auf Wunsch: Kantone und Organisationen können den digitalen Briefkasten als eigenen «kantonalen Briefkasten» mit eigenem Logo und Markenfarben führen – technologisch identisch mit dem digitalen Briefkasten der Post. 


Beispiel: Wie die Verwaltung des Kantons Bern mit ePost digital mit der Bevölkerung kommuniziert

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Sicherheit und Datenschutz – Schweizer Recht, Schweizer Server

  • Die Inhaltsdaten werden ausschliesslich in der Schweiz und nach Schweizer Recht gespeichert und verarbeitet
  • Die Daten werden bei der Übertragung und bei der Speicherung verschlüsselt (TLS 1.2+, AES-256); die Verarbeitung erfolgt in kontrollierten, geschützten Zonen
  • Jede Sendung ist mit einem geregelten elektronischen Siegel nach ZertES und einem qualifizierten Zeitstempel versehen
  • ePost erfüllt die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert
  • Zustellnachrichten – Bestätigungen über Zustellung, Abruf und Nichtabruf – stehen jederzeit zur Verfügung

Weiterführender Artikel:



Was Behörden konkret gewinnen

Jede digitale Zustellung spart Porto, Druck und Kuvertierung entfallen, und der manuelle Aufwand in der Poststelle sinkt. Gleichzeitig sinken Papierverbrauch und physischer Transport.

 

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Jetzt unverbindlich starten

Sie möchten den Digitalen Brief ausprobieren? Mit ePost SmartSend versenden Sie im Browser, ohne Software-Installation, der Testversand ist kostenlos.

 

 

Die häufigsten Fragen von Behörden

Einführung und Integration

Steckt hinter der Einführung ein IT-Projekt?

Für den Einstieg nicht. ePost SmartSend läuft im Browser, ohne Software-Installation, und Sie sind in unter 30 Minuten produktiv – der Testversand ist kostenlos. Die Anbindung über ePost oneAPI ist der optionale zweite Schritt, modular und skalierbar. Sie wachsen also in Ihrem Tempo, statt alles auf einmal aufzusetzen.

Lässt sich der Digitale Brief an unser ERP anbinden (Abacus, bexio, SAP und weitere)?

Ja, auf zwei Wegen. Für den schnellen Start nimmt SmartSend fertige PDFs entgegen, unabhängig vom Quellsystem – Sie ändern an Ihrer Software nichts. Wer tiefer integrieren will, übergibt Dokumente über ePost oneAPI direkt aus dem ERP, inklusive Statusrückmeldung. Fachlösungen wie Citizen von Swiss Post Digital Government (vormals T2i) sind bereits angebunden; kantonale Portale wie iGovPortal/DIGI-FR prüfen wir auf Anfrage gemeinsam mit Ihnen.

Wer entscheidet, ob digital oder physisch zugestellt wird?

Das übernimmt ePost automatisch. Sie liefern das Dokument ein, ePost prüft, ob die Empfängerin oder der Empfänger digital erreichbar ist, und stellt entsprechend digital oder physisch zu. In Ihrem System müssen Sie keine Logik für die Kanalwahl pflegen – ein Einlieferungsweg, der Rest läuft regelbasiert im Hintergrund.

Kommt der Zustellstatus zurück in unser System?

Ja. Der Zustellstatus ist jederzeit abrufbar, je nach Stufe inklusive Zustell-, Abruf- und Nichtabrufbestätigung. Über ePost oneAPI führen Sie diese Rückmeldungen in Ihre Prozesse zurück – etwa um den Versand in der Debitorenbuchhaltung zu dokumentieren oder den Mahnlauf zu steuern.

 

Zustellung und Nachweis

Was passiert, wenn jemand digital nicht erreichbar ist?

Dann greift eine automatische Fallback-Kaskade. Zuerst löst das System eine Push-Benachrichtigung in der App aus; reagiert die Person nicht, folgt eine E-Mail oder SMS. Bei Plus- und Einschreiben-Sendungen gilt: Wird das Dokument nach sieben Tagen nicht abgerufen, wird eine Nicht-Abruf-Quittung ausgestellt. Sie werden informiert und entscheiden, ob Sie zusätzlich physisch zustellen.

Wie weisen wir eine digitale Zustellung im Streitfall nach?

ePost stellt einen Validierungs-Webservice bereit, mit dem Sie prüfen, ob ein Dokument korrekt zugestellt wurde. Die Zustellbestätigung enthält die eindeutige Absendernummer, die Empfängerin oder den Empfänger, den Zeitpunkt und kryptografische Signaturen zur eindeutigen Identifikation der Sendung.

Bleiben elektronische Signaturzertifikate im PDF gültig?

Ja. ePost ändert den Inhalt eines PDF nicht und erhält damit die Gültigkeit der enthaltenen Zertifikate – ob fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur. Zusätzlich ergänzt die Plattform eine lückenlose Nachvollziehbarkeit und zertifiziert mit eigenen Signaturen unter anderem den Empfangs- und Öffnungszeitpunkt.

Funktioniert die digitale Zustellung auch für ausländische Adressen?

Nein. ePost basiert auf dem Postadressensystem der Schweizerischen Post; Empfänger benötigen eine verifizierte Domiziladresse in der Schweiz. Dokumente an ausländische Adressen werden automatisch als physischer Brief verschickt.

Wie werden Serienbriefe und Beilagen verarbeitet?

Ein Serienbrief funktioniert grundsätzlich gleich wie ein Einzelbrief: Sie laden ein Master-PDF oder einzelne Dokumente hoch, das System erkennt die Empfänger automatisch. Beilagen sind möglich – wichtig dabei: Jede Person, die einen Hauptbrief erhält, bekommt automatisch alle Beilagen. Sollen nicht alle dieselben Beilagen erhalten, machen Sie separate Versände.

Tragen die Couverts unser Gemeindelogo?

Nein. Es werden neutrale, weisse Couverts verwendet. Die Absenderin ist jedoch immer im Adressfenster ersichtlich – die Empfänger erkennen also, dass der Brief von Ihrer Gemeinde oder Stadt kommt, einfach ohne Logo.

 

Sicherheit, Datenschutz und Archivierung

Wo liegen unsere Daten und wie sind sie geschützt?

Die Lösung läuft über die Schweizerische Post mit Datenhaltung in der Schweiz. Die digitale Zustellung ist mit Zeitstempel und Siegel nach ZertES abgesichert, ein eingehender ScanningService-Posteingang ist GeBüV-konform archivierbar – inklusive Volltextsuche. Damit schliesst der Digitale Brief genau die Datenschutzlücke, die unverschlüsselte E-Mail bei sensiblen Dokumenten wie Lohnabrechnungen unter dem revDSG hinterlässt.

Wie empfängt eine Behörde selbst digitale Post?

Über das Input-Management von ePost: Physische Post wird mit dem ScanningService digitalisiert und in einen digitalen Posteingang zugestellt. Gleichzeitig können andere Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger digital Anfragen an Sie senden.

Wie lange werden Nachrichten in ePost Communities aufbewahrt?

Nicht gelöschte Kommunikation wird – wie Dokumente – während der gesetzlichen Frist von zehn Jahren aufbewahrt. Jede Person kann die selbst verfassten Nachrichten löschen; die Administratorin oder der Administrator einer Konversation darf die von ihr verwalteten Konversationen löschen.

 

Communities, weitere Kanäle und Nachhaltigkeit

Was kostet ePost Communities?

Die Funktionen von ePost Communities stehen – wie das sichere Archiv – den ePost-Nutzenden kostenlos zur Verfügung. 

Lässt sich SmartSend mit sicherem E-Mail-Versand (SecureMail) nutzen?

Ja. SmartSend unterstützt den Versand sicherer E-Mails über die Option SecureMail, sofern das Dokument die E-Mail-Adresse im dafür vorgesehenen blauen Bereich enthält. Alternativ binden Sie SecureMail über die ePost-API in Ihre bestehende Dokumenten-Infrastruktur ein.

Sind die Druckzentren nachhaltig zertifiziert?

Ja. ePost arbeitet mit Druckpartnern, die über anerkannte Qualitäts- und Nachhaltigkeitszertifikate verfügen – etwa der Partner Baumer. Die jeweiligen Zertifikate sind öffentlich einsehbar.


Fazit: digital zustellen, mit belegbarem Nachweis

Der Digitale Brief verbindet die Verbindlichkeit der physischen Post mit der Effizienz digitaler Zustellung – und lässt der Bevölkerung die Wahl. Für Behörden heisst das: weniger Porto, weniger Aufwand, weniger Papier, bei belegbarem Zustellnachweis. Der Einstieg gelingt heute schon – ohne IT-Projekt.