Standard, Plus oder Einschreiben: welche digitale Zustellung wann?
Ein Infoschreiben braucht keinen Empfangsbeweis – eine fristauslösende Verfügung schon. Beim Digitalen Brief wählen Sie deshalb pro Sendung die passende Zustelloption. Die drei Stufen sind bewusst gleich aufgebaut wie in der physischen Welt: ePost Standard, ePost Plus und ePost Einschreiben. Welche wann passt, klären wir hier.
Die Frage vor jedem Versand: Welcher Nachweis ist nötig?
Entscheidend ist nicht das Format, sondern der Nachweis. Reicht eine Zustellbestätigung mit Zeitstempel? Oder müssen Sie belegen, ob und wann jemand das Dokument abgerufen hat? Wird sogar eine eindeutige Identifizierung der empfangenden Person verlangt? Genau entlang dieser Frage sind die drei Optionen gestaffelt.
ePost Standard – für den täglichen Versand
ePost Standard ist die Stufe für die alltägliche Korrespondenz. Jede Sendung erhält einen digitalen Nachweis mit Zeitstempel und Zustellbestätigung. Das physische Äquivalent ist der normale Brief.
Passt für: allgemeine Schreiben, Informationen und Rechnungen, bei denen eine Zustellbestätigung genügt.
ePost Plus – wenn der Nachweis zählt
ePost Plus ist die Stufe für nachweispflichtige Sendungen. Zusätzlich zum Standard erhalten Sie nach sieben Tagen eine Abruf- beziehungsweise Nicht-Abruf-Bestätigung. Sie sehen also, ob das Dokument abgerufen wurde. Das physische Äquivalent ist A-Post Plus.
Passt für: Mahnungen und Dokumente, bei denen Sie den Abruf dokumentieren möchten.
ePost Einschreiben – rechtssicher mit Identifizierung
ePost Plus ist die Stufe für nachweispflichtige Sendungen. Zusätzlich zum Standard erhalten Sie nach sieben Tagen eine Abruf- beziehungsweise Nicht-Abruf-Bestätigung. Sie sehen also, ob das Dokument abgerufen wurde. Das physische Äquivalent ist A-Post Plus.
Passt für: rechtsverbindliche und fristauslösende Dokumente wie Verfügungen oder Bussen.
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Die drei Optionen im Überblick
| Option | Nachweis | Physisches Äquivalent | Typisch für |
| ePost Standard | Zeitstempel und Zustellbestätigung | Normaler Brief | Information, Rechnungen |
| ePost Plus | Zusätzlich Abruf-/Nicht-Abruf-Bestätigung nach sieben Tagen | A-Post Plus | Mahnungen, nachweispflichtige Post |
| ePost Einschreiben | Personenidentifizierung, rechtssichere Zustellung | Einschreiben |
Verfügungen, Bussen |
Was bei allen drei Optionen gleich bleibt
- Alle Dokumente sind verschlüsselt und tragen Siegel sowie Zeitstempel
- Datenverarbeitung und -speicherung erfolgen ausschliesslich in der Schweiz, konform mit dem revDSG
- Ist jemand digital nicht erreichbar, greift die automatische Fallback-Kaskade – am Ende auch der physische Weg
- Sie wählen die Option pro Auftrag – ob Sie über ePost SmartSend oder ePost oneAPI einliefern
So weisen Sie eine Zustellung nach
Für den Streitfall stellt ePost einen Validierungs-Webservice bereit: Damit prüfen Sie, ob ein Dokument korrekt zugestellt wurde. Die Zustellbestätigung enthält die eindeutige Absendernummer, die Empfängerin oder den Empfänger, den Zeitpunkt und kryptografische Signaturen zur eindeutigen Identifikation der Sendung.
Rechtssicher zustellen mit ePost SmartSend
Verträge, Offerten oder Mahnungen digital versenden – nachvollziehbar und rechtssicher. ePost SmartSend dokumentiert jede Sendung automatisch, egal ob digital oder physisch:
- Qualifizierter Zeitstempel – belegt den genauen Annahmezeitpunkt durch die Post nach ZertES, unveränderbar.
- Elektronisches Siegel – bestätigt: Ihr Brief ist echt, unverändert und stammt nachweislich aus dem Zustellsystem der Post.
- Zustellnachweis – jede Sendung erhält eine Eingangs- und Zustellbestätigung.
Häufig gestellte Fragen
Dann wird eine Nicht-Abruf-Quittung ausgestellt und Sie werden informiert. Sie entscheiden anschliessend, ob Sie zusätzlich physisch zustellen.
ePost Plus belegt, ob und wann ein Dokument abgerufen wurde. ePost Einschreiben geht weiter: Es identifiziert die abrufende Person und sorgt für eine rechtssichere Zustellung – ideal für fristauslösende oder rechtsverbindliche Dokumente.
Ja. Über den Validierungs-Webservice von ePost prüfen Sie die korrekte Zustellung. Die Bestätigung enthält Absendernummer, Empfänger, Zeitpunkt und kryptografische Signaturen.
Dann greift die automatische Fallback-Kaskade: zuerst eine Push-Benachrichtigung, danach E-Mail oder SMS – und bei Bedarf der physische Weg. Niemand wird ausgeschlossen.
Auch bei Behörden gilt: nicht jede Kommunikation braucht denselben Kanal. Eine einfache Mitteilung ist anders zu behandeln als eine fristauslösende Verfügung. Wann sich der Digitale Brief gegenüber E-Mail lohnt, lesen Sie in unserem vertiefenden Beitrag.
Fazit
Die Wahl der Zustelloption ist eine Frage des nötigen Nachweises – nicht des Mehraufwands. Standard für den Alltag, Plus für nachweispflichtige Post, Einschreiben für rechtsverbindliche Dokumente. Den Rest erledigt der Digitale Brief automatisch, mit voller Rechtssicherheit.
Weitere Informationen zum Digitalen Brief finden Sie hier.
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