Versteuere es richtig: Dein digitales Portemonnaie in der Steuererklärung
Ende März ist es wieder so weit: Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung rückt unaufhaltsam näher. Hast du auch in digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder Non-Fungible Tokens (NFTs) investiert? Dann gibt es einige Dinge, die du beachten solltest, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Streng genommen gilt es als Steuerhinterziehung, wenn du Kryptowährungen in deiner Steuererklärung nicht erwähnst. Alle Personen, die in Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen investiert haben, müssen deren Wert als Vermögen im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung angeben – und zwar unter «übrige Guthaben». Der steuerbare Wert entspricht dem Kurs vom 31. Dezember des Steuerjahres.
Muss ich einen Wertgewinn der Bitcoin-Währung versteuern?
Nein, Kursgewinne von privaten Anlagen müssen nicht versteuert werden. Diese sind analog zu Gewinnen aus Aktienkursen steuerfrei. Das gilt jedoch nicht, wenn du als professioneller Trader mit grösseren Fremdkapital-Geldern handelst. Solche Gewinne aus Kurserhöhungen müsstest du als Einkommen angeben.
Beim Handel über Online-Plattformen fallen für jede Transaktion Gebühren an. Diese Kosten, die er Handel mit sich bringt, können nicht von den Steuern abgezogen werden. Anders verhält es sich bei allfälligen Depotgebühren. Kosten für die Aufbewahrung von Kryptos dürfen als Abzüge geltend gemacht werden.
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Mining und Steuern
Das sogenannte Mining von Kryptowährungen kann steuerpflichtig sein. Wenn du durch Mining Einnahmen erzielst, fallen diese unter selbstständige Erwerbstätigkeit. Dies bedeutet, dass du Einkommenssteuern darauf zahlen musst. Es ist wichtig, alle steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Mining zu beachten und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
Besteuerung von Non-Fungible Tokens (NFTs)
Vielleicht hast du von den sogenannten Non-Fungible Tokens (NFTs) gehört. Sie repräsentieren einzigartige digitale Güter wie digitale Kunst, Musik oder sogar digitales Land in virtuellen Welten. Wie werden sie besteuert? Da NFTs als bewegliches Privatvermögen gelten, sind sie als solches steuerfrei, solange du sie privat hältst. Aber Achtung: Wenn du sie innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf wieder verkaufst und dabei einen Gewinn erzielst, kann dieser als spekulative Einkommen betrachtet und besteuert werden.
Grundsätzlich gilt:
- Kursgewinne aus privaten Anlagen (z.B. Bitcoin, Ethereum) sind steuerfrei, ähnlich wie Gewinne aus Aktienkursen.
- Erträge aus Mining werden als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit betrachtet und sind steuerpflichtig.
- Erträge aus professionellem Trading (wenn du regelmäßig und mit grossen Summen handelst) müssen als Einkommen versteuert werden.
Es ist wichtig, alle Erträge korrekt in deiner Steuererklärung anzugeben, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei weiteren Fragen empfehlen wir dir, einen Steuerberater zu konsultieren, der sich mit Kryptowährungen auskennt.
Tipps zur Besteuerung von Kryptowährungen
- Der steuerbare Wert von Kryptowährungen entspricht dem Schlusskurs vom Dezember
- Mining von Kryptowährungen kann steuerpflichtig sein
- NFTs können als spekulative Einkommen besteuert werden
- Vergiss nicht, Einnahmen aus dem Mining und den Verkauf von NFTs in deiner Steuererklärung anzugeben
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