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Der Digitale Brief: Wie Behörden rechtsgültig digital zustellen

Geschrieben von ePost | Sep 11, 2026, 8:00:01 AM

Briefe, Rechnungen, Mahnungen, Verfügungen: Behörden verschicken täglich Dokumente, die ankommen müssen – nachweisbar und sicher. Seit dem 1. April 2026 ist der Digitale Brief Teil der postalischen Grundversorgung: Die Änderung der Postverordnung ist an diesem Datum in Kraft getreten. Der Digitale Brief  von ePost macht aus diesem Rahmen einen konkreten Zustellkanal – einen, der physische und digitale Post verbindet und den Empfängerinnen und Empfängern die Wahl lässt.

Was der Digitale Brief konkret leistet

Sie liefern Ihre Dokumente digital auf die ePost-Kommunikationsplattform ein. ePost übernimmt die Zustellung automatisch – auf Basis der postalischen Adresse, ohne dass Sie eine E-Mail-Adresse, eine ID oder ein Einverständnis der Empfängerin oder des Empfängers einholen müssen. Je nach Präferenz erfolgt die Zustellung digital in die Post-App oder physisch als klassischer Brief, inklusive Druck, Kuvertierung und Frankierung. Der Druck läuft in Schweizer Druckzentren der Post. Ein Einlieferungsweg, zwei Ausgabekanäle – die Wahl trifft die Bevölkerung.

Alles zum Digitalen Brief

Die Empfängerinnen und Empfänger sind schon da: Ein wachsender Teil der Bevölkerung empfängt Post digital in der Post-App, und die Zahl der verifizierten Adressen nimmt stetig zu. Sie müssen nicht wissen, wer davon dazugehört – ePost prüft die digitale Erreichbarkeit im Moment der Zustellung und stellt entsprechend digital oder physisch zu.

Kein E-Mail-Ersatz, sondern ein verifizierter Kanal

Der Digitale Brief ist ausdrücklich kein E-Mail-Ersatz. Absenderin, Absender, Empfängerin und Empfänger sind verifiziert – es sind jene Personen, die an der angegebenen Postadresse wohnen. Das verunmöglicht anonyme Betrugsversuche wie Phishing. Ein geregeltes elektronisches Siegel nach ZertES stellt sicher, dass der Brief echt und unverändert ist, ein qualifizierter Zeitstempel belegt den Annahmezeitpunkt. Eine gewöhnliche E-Mail leistet das nicht.

Weiterführende Infos zu diesem Thema: Digitaler Brief vs. E-Mail – Entscheidungshilfe für Behörden.

Drei Zustelloptionen – analog zur physischen Welt

Wie im physischen Versand wählen Sie pro Sendung die passende Nachweisstufe:

Zustelloption Wofür Vergleichbar mit
ePost Standard Täglicher Versand mit digitalem Nachweis (Zeitstempel, Zustellbestätigung) Normaler Brief
ePost Plus Nachweispflichtige Sendungen   zusätzlich mit Abruf-/Nicht-Abruf-Bestätigung nach sieben Tagen A-Post Plus
ePost Einschreiben

Digitales Einschreiben mit Personenidentifizierung und Zustellnachweis

Einschreiben

 

Gerichts- und Betreibungsurkunden werden weiterhin physisch zugestellt, wo das Recht es vorschreibt.

Sie wissen nicht, welche Zustellung wann gewählt werden soll? Hier erklären wir es im Detail.

Drei Einsatzmodelle – passend für jeden Behördentyp

ePost SmartSend – der einfachste Einstieg

  • Dokumente über das Webportal hochladen – bis zu 1’000 pro Auftrag, ganz ohne technische Integration
  • Zustellung wahlweise digital, physisch oder via eBill
  • Vorlagen für wiederkehrende Versände speicherbar
  • Ideal, um die Plattform ohne grosses IT-Projekt auszuprobieren

Weiterführender Artikel:

 

ePost oneAPI – direkt aus Ihren Fachlösungen

  • Direkte Systemanbindung aus ERP, HR-, Billing- oder Lohnsystemen
  • Automatisierte Prozesse wie Lohnabrechnungen, Gebührenrechnungen oder Verfügungen
  • Skalierbar bis zu grossen Strukturen wie Kantonen – System für System anbindbar
  • Über eine Schnittstelle auch physischer Versand, SMS und E-Mail

Weiterführende Artikel:

 

ePost Communities – für die informelle Kommunikation

  • Für kurze, informelle Mitteilungen an die Bevölkerung: Baustellenfortschritte, Abstimmungsinfos, Öffnungszeiten, Quartiernachrichten
  • Einzelchats, Gruppenchats sowie öffentliche und private Kanäle; RSS-Feeds lassen sich automatisch einbinden
  • Datenschutzkonform nach Schweizer DSG, Daten in der Schweiz
  • Ergänzt die formelle Briefkommunikation – ersetzt sie nicht

White-Label auf Wunsch: Kantone und Organisationen können den digitalen Briefkasten als eigenen «kantonalen Briefkasten» mit eigenem Logo und Markenfarben führen – technologisch identisch mit dem digitalen Briefkasten der Post. 


Beispiel: Wie die Verwaltung des Kantons Bern mit ePost digital mit der Bevölkerung kommuniziert

Sicherheit und Datenschutz – Schweizer Recht, Schweizer Server

  • Die Inhaltsdaten werden ausschliesslich in der Schweiz und nach Schweizer Recht gespeichert und verarbeitet
  • Die Daten werden bei der Übertragung und bei der Speicherung verschlüsselt (TLS 1.2+, AES-256); die Verarbeitung erfolgt in kontrollierten, geschützten Zonen
  • Jede Sendung ist mit einem geregelten elektronischen Siegel nach ZertES und einem qualifizierten Zeitstempel versehen
  • ePost erfüllt die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert
  • Zustellnachrichten – Bestätigungen über Zustellung, Abruf und Nichtabruf – stehen jederzeit zur Verfügung

Weiterführender Artikel:



Was Behörden konkret gewinnen

Jede digitale Zustellung spart Porto, Druck und Kuvertierung entfallen, und der manuelle Aufwand in der Poststelle sinkt. Gleichzeitig sinken Papierverbrauch und physischer Transport.

 

 

Die häufigsten Fragen von Behörden

 

 

 


Fazit: digital zustellen, mit belegbarem Nachweis

Der Digitale Brief verbindet die Verbindlichkeit der physischen Post mit der Effizienz digitaler Zustellung – und lässt der Bevölkerung die Wahl. Für Behörden heisst das: weniger Porto, weniger Aufwand, weniger Papier, bei belegbarem Zustellnachweis. Der Einstieg gelingt heute schon – ohne IT-Projekt.