Lebt das Briefgeheimnis in Zeiten der digitalen Post weiter?

von ePost
1 min Lesezeit
26. Mai 2023

ePost und Briefgeheimnis – wie geht das zusammen?

Du hast sicher schon einmal davon gehört, doch was genau regelt das Briefgeheimnis eigentlich? Und ist das für dich überhaupt relevant?  

Kurz zusammengefasst: Das Briefgeheimnis ist dein Recht, dass der Inhalt deines Briefes vertraulich bleibt und nicht von Dritten eingesehen oder weitergegeben wird. Bereits im Römischen Reich gab es eine Form des Briefgeheimnisses. Später hielt es nach und nach Einzug in europäische Verfassungsurkunden. So entwickelte es sich zum Grund- und Menschenrecht, das die Vertraulichkeit schriftlicher Mitteilungen in Briefform schützt. Dies tut es bis heute.

Doch gilt das genauso für die digitale Kommunikation? Und in diesem Zusammenhang: Kann ePost das Briefgeheimnis garantieren? Die kurze Antwort lautet: Ja. ePost behandelt deine Privatsphäre als kostbares Gut und stellt deshalb das bewährte Prinzip des Briefgeheimnisses auch in der digitalen Welt sicher. Die Schweizerische Post sieht sich der vertrauenswürdigen Übermittlung von schützenswerten Informationen verpflichtet – unabhängig des Kommunikationskanals.  

Kann ePost das Briefgeheimnis garantieren?

Die kurze Antwort lautet: Ja. ePost behandelt deine Privatsphäre als kostbares Gut und stellt deshalb das bewährte Prinzip des Briefgeheimnisses auch in der digitalen Welt sicher. Die Schweizerische Post sieht sich der vertrauenswürdigen Übermittlung von schützenswerten Informationen verpflichtet – unabhängig des Kommunikationskanals.

ePost speichert sämtliche Daten und Dokumente in der Schweiz ab und verschlüsselt sie mehrstufig – damit Privates auch privat bleibt.

ePost-Briefgeheimnis-tipps


Aufgrund dieser Massnahmen gewährleistet dir ePost einen immens hohen Sicherheitsstandard – einen höheren als beispielsweise die gängigen E-Mail-Anbieter oder andere Tech-Giganten. Natürlich kann es vereinzelt vorkommen, dass beim Scanning-Service Sendungen nicht maschinell erfasst werden können: Dann öffnen sie Personen. Diese unterstehen jedoch dem Postgeheimnis, das für alle Mitarbeitenden von Postdienstleistungen gilt. 

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