Bei einem Brief auf Papier bürgen zwei Dinge für Echtheit: die Unterschrift und der Briefkopf oder das Siegel des Absenders. Digital ist das nicht so offensichtlich. Woher wissen Sie, dass ein Dokument wirklich von der angegebenen Stelle stammt – und dass es unterwegs niemand verändert hat?
Dieser Beitrag erklärt, wie digitale Signaturen und Siegel diese Fragen beantworten – und was das Schweizer Gesetz dazu sagt.
Ein häufiges Missverständnis: Verschlüsselung und Echtheit sind nicht dasselbe. Verschlüsselung sorgt dafür, dass niemand mitliest – also für Vertraulichkeit. Für die Echtheit eines Dokuments braucht es zwei weitere Zusicherungen:
Genau das leisten die elektronische Signatur und das digitale Siegel.
In der Schweiz regelt das ZertES – das Bundesgesetz über die elektronische Signatur – das elektronische Unterschreiben; die qualifizierte Signatur ist dort geregelt. Üblicherweise unterscheidet man drei Stufen:
Als Faustregel gilt: Je höher die Anforderung an die Rechtsverbindlichkeit, desto höher die nötige Signaturstufe. Für eine interne Freigabe genügt oft eine einfache Signatur, für einen rechtsverbindlichen Vertrag kann eine QES nötig sein.
Während die Signatur für eine Person steht, steht das digitale Siegel für eine Organisation – etwa eine Behörde oder ein Unternehmen. Es bestätigt, dass ein Dokument von dieser Stelle stammt und unverändert ist. So wird aus einer beliebigen Datei ein nachweisbar echtes Schreiben, vergleichbar mit dem Siegel auf einem amtlichen Kuvert.
Neben Absender und Inhalt zählt oft ein Drittes: der Zeitpunkt. Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel hält fest, wann ein Dokument eingereicht oder unterzeichnet wurde – und belegt zugleich, dass es seither unverändert ist. Nach ZertES und dem EU-Pendant eIDAS gilt für qualifizierte Zeitstempel die Vermutung, dass der festgehaltene Zeitpunkt korrekt ist. Das macht einen Vorgang rechtlich nachvollziehbar – anders als bei einer E-Mail, deren Sendezeitpunkt sich kaum beweisen lässt.
Bevor Sie ein Dokument digital unterschreiben, klären Sie zwei Punkte: Welche Signaturstufe verlangt der Anwendungsfall? Und bietet der genutzte Dienst diese Stufe an? Bei rechtsverbindlichen Verträgen lohnt sich im Zweifel eine kurze rechtliche Abklärung.
Verschlüsselung schützt den Inhalt, Signatur und Siegel schützen die Echtheit. Erst zusammen ergibt sich vollständige Sicherheit – die Grundlage für vertrauenswürdige digitale Post.
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